Führt ein Unternehmer eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung aus oder empfängt er eine Leistung, muss festgestellt werden, wann die Umsatzsteuer für die Leistung entsteht oder wann die Vorsteuer abzugsfähig ist. Der richtige Zeitpunkt der Erfassung einer Umsatzsteuer oder einer Vorsteuer muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie die Steuerbarkeit, die Steuerpflicht oder die Steuerschuldnerschaft für den Umsatz. Erklärt der Unternehmer die Umsatzsteuer in einem falschen Zeitraum, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit oder sogar zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen. Wird der Vorsteuerabzug in einem falschen Zeitraum geltend gemacht, kann es bis zur vollständigen Versagung des Vorsteuerabzugs kommen.

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