Bei der Nutzung der Website des Bundeszentralamts für Steuern geht der Unternehmer wie folgt vor:

  • Die Website des Bundeszentralamts für Steuern ist aufzurufen[1],
  • dann ist links auf das Feld "Steuern International" zu klicken und danach
  • auf das Feld "USt-Kontrollverfahren (ZM, Meldung Fahrzeuglieferung, eCommerce)"

Die abzugebende Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  1. den Namen und die Anschrift des Lieferers,
  2. die Steuernummer und bei Unternehmern im Sinne des § 2 UStG zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers,
  3. den Namen und die Anschrift des Erwerbers,
  4. das Datum der Rechnung,
  5. den Bestimmungsmitgliedstaat,
  6. das Entgelt (Kaufpreis),
  7. die Art des Fahrzeugs (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug),
  8. den Fahrzeughersteller,
  9. den Fahrzeugtyp (Typschlüsselnummer),
  10. das Datum der ersten Inbetriebnahme, wenn dieses vor dem Rechnungsdatum liegt,
  11. den Kilometerstand (bei motorbetriebenen Landfahrzeugen), die Zahl der bisherigen Betriebsstunden auf dem Wasser (bei Wasserfahrzeugen) oder die Zahl der bisherigen Flugstunden (bei Luftfahrzeugen), wenn diese am Tag der Lieferung über Null liegen,
  12. die Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer (bei motorbetriebenen Landfahrzeugen), die Schiffs-Identifikations-Nummer (bei Wasserfahrzeugen) oder die Werknummer (bei Luftfahrzeugen).

Hier ist das Formular zu verwenden, das am Bildschirm ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden kann.

Um die Steuerbefreiung nicht zu verlieren, ist es erforderlich, dass der Nachweis für die Steuerbefreiung geführt wird.[2] Der Lieferer hat einen Buchnachweis zu führen. Dieser hat die in § 17c Abs. 4 UStDV genannten Merkmale zu enthalten.

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