Werden Gemeinschaftsausstellungen von einer ausländischen Durchführungsgesellschaftdurchgeführt, z. B. von Ausstellern, die in demselben ausländischen Staat ansässig sind, so wird die Leistung an die zwischengeschaltete Durchführungsgesellschaft erbracht. Diese wiederum erbringt die Leistungen an die beteiligten Aussteller. Zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Leistungen im Ausland ansässiger Durchführungsgesellschaften vgl. Abschn. 13b.10 Abs. 3 UStAE.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge