Als Steuervertreter können folgende Personen bestellt werden:

  • natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Zypern oder
  • juristische Personen mit wirtschaftlicher oder sonstiger fester Niederlassung in Zypern.

Von einer Bestellung zum Steuervertreter ausgeschlossen sind Personen, die gegen ihre steuerlichen Pflichten verstoßen haben oder zahlungsunfähig sind. Juristische Personen können nur bestellt werden, sofern das Unternehmen nicht abgewickelt worden und kein Konkursverwalter benannt worden ist.

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