Ausländische Unternehmer, die in Zypern steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen,

  • wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhalb der vergangenen zwölf Monate einmal oder mehrmals den in Zypern für die MwSt-Registrierung geltenden Schwellenwert von 15.600 EUR überstiegen hat;
  • wenn der Gesamtwert ihrer steuerbaren Umsätze innerhalb der nächsten 30 Tage einmal oder mehrmals über 15.600 EUR liegen wird;
  • wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und Versendungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Personen in Zypern bewirken, deren Wert im Kalenderjahr einmal oder mehrmals 35.000 EUR übersteigt; oder
  • wenn sie in Zypern Gegenstände von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmern erwerben, deren Wert 10.251 EUR im Kalenderjahr übersteigt oder voraussichtlich übersteigen wird.

Ab 1.10.2020 gilt die Registrierungsgrenze von 15.600 EUR nicht mehr. Ausländische Unternehmer, die nicht in Zypern ansässig sind, aber im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit steuerpflichtige Tätigkeiten in Zypern ausüben oder voraussichtlich ausüben, sind ab 1.10.2020 verpflichtet, sich für Mehrwertsteuerzwecke ohne Registrierungsschwelle zu registrieren.

Ausländische Unternehmer unterliegen für folgende Leistungen nicht der Registrierungspflicht:

  • Erwerbe, bei denen der zyprische Käufer die MwSt schuldet;
  • Dienstleistungen mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge).

Der ausländische Unternehmer kann sich in beiden Fällen jedoch freiwillig registrieren lassen.

Ausländischer Unternehmer erhalten bei Registrierungsfragen bei folgender Stelle Auskünfte:

Ministry of Finance

VAT Service-Headquarters

Corner of M. Karaoli and Gr. Afxentiou

1096 Nicosia

Telefax: +357 22 660484

E-Mail: : headquarters@vat.mof.gov.cy

 
Postanschrift: VAT Service, Headquarters
  1471 Nicosia
  Zypern

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