MwSt-Erklärungen müssen einreichen:

  • Steuerpflichtige (natürliche oder juristische Person oder Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit), die in eigenem Namen Rechte oder Pflichten wahrnehmen können, prozessfähig sind und in eigenem Namen wirtschaftliche Tätigkeiten gleich welcher Zielsetzung und Ergebnisse ausüben;
  • in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen:

    • Steuerpflichtige, die ausschließlich Umsätze tätigen, die kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen,
    • Steuerpflichtige, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und der einschlägigen Sonderregelung unterliegen und die das neue Fahrzeug für Zwecke ihres landwirtschaftlichen Betriebs erwerben,
    • nichtsteuerpflichtige juristische Personen,
    • von der Steuer befreite Steuerpflichtige,
    • alle sonstigen Steuerpflichtigen (einschließlich Privatpersonen);
  • Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen.

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