Nach der ministeriellen Verordnung vom 29.12.2008 (Orden EHA/3786/2008) können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege über das Internet eingereicht werden, und zwar entweder vom Anmelder selbst oder von einem Dritten, der als dessen Vertreter im Sinne der Artikel 79 bis 81 der Steuerverfahrens- und –prüfungsordnung (Real Decreto 1065/2007) und der ministeriellen Verordnung vom 27.5.2003 über die Mitwirkung bei der Steuererhebung und die elektronische Einreichung bestimmter Steuererklärungen (Orden HAC/1398/2003) handeln.

Für die elektronische Einreichung gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Anmelder muss im Besitz einer MwSt-Nummer ("Número de Identificación Fiscal" (NIF)) sein und vor der Einreichung des Steuererklärungsformulars als Unternehmer, freiberuflich Tätiger oder Abführer von Quellensteuer registriert worden sein.
  2. Auf dem Browser des Anmelders muss ein elektronisches Zertifikat X.509.V3, das von der spanischen Münzanstalt (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre - Real Casa de la Moneda) ausgestellt wird, oder ein anderes von der A.E.A.T. anerkanntes elektronisches Zertifikat im Sinne der ministeriellen Verordnung vom 12. Mai 2003 über die Verwendung der elektronischen Signatur gegenüber der A.E.A.T. (Orden HAC/1181/2003) installiert sein.

Wird die elektronische Einreichung von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommen, die zur Einreichung von Anmeldungen in Vertretung Dritter berechtigt ist, dann muss diese natürliche oder juristische Person ihr Zertifikat auf dem Browser installiert haben.

Zusammenfassende Meldungen, die nicht mehr als 5.000.000 Aufzeichnungen umfassen, müssen auf elektronischem Wege über das Internet eingereicht werden; das erforderliche Hilfsprogramm muss zuvor von der Website der A.E.A.T. heruntergeladen werden.

Zusammenfassende Meldungen, die mehr als 5.000.000 Aufzeichnungen umfassen, müssen - ungeachtet der sonstigen Merkmale der zur Abgabe verpflichteten natürlichen oder juristischen Person – für jeden Anmelder einzeln auf einem eigenen, direkt vom Computer lesbaren Datenträger eingereicht werden.

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