Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum spanischen Mehrwertsteuersystem:

Subdirección de General de Información y Asistencia al Tributaria del Departamento de Gestión de la Agencia Estatal de la Administración Tributaria

c/ Infanta Mercedes No 37

E – 28071 Madrid

Tel. (0034.1) 583 89 76

Telefonische Informationen können auch über die Nr. 901 33 55 33 abgerufen werden, die jedoch aus dem Ausland nicht angewählt werden kann.

Informationen über die steuerliche Zuordnung oder Einstufung von Umsätzen können auch offiziell bei der "Subdirección General de Impuestos sobre el Consumo, Dirección General de Tributos", c/ Alcalá 5, E – 28014 Madrid) unter Hinweis auf Artikel 107 des Allgemeinen Steuergesetzes eingeholt werden. Anfragen dieser Art sind vom Steuerpflichtigen selbst (nicht von Anwaltskanzleien oder Beratungsunternehmen) einzureichen.

Informationen über das spanische Mehrwertsteuersystem sind auch von folgender Webseite erhältlich: http://www.aeat.es. Über diese Seite können auch verschiedene in Spanien verwendete Vorducke abgerufen und Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden. Die Rubrik "No residentes" (Ausländer) enthält nützliche Informationen über Rechtsvorschriften für nicht in Spanien ansässige Personen, zumeist in spanischer, teilweise jedoch auch in englischer Sprache.

Die Vorschriften über die MwSt können auf der Website www.aeat.es eingesehen werden. Dazu klickt man auf "Normativa tributaria y aduanera" (Zoll- und Steuervorschriften), dann auf "Impuestos" (Steuern) und schließlich auf "Impuesto sobre el Valor Añadido" (Mehrwertsteuer).

Die Vorschriften sind auch auf der Website des Finanzministeriums (www.minhac.es) verfügbar. Dort können außerdem Auskunftsersuchen gestellt werden.

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