Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board):

  • das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr,
  • der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK,
  • der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übersteigt nicht 120.000 SEK pro Jahr.

Jahresmeldungen müssen bis spätestens 5. Februar (bzw. den darauf folgenden ersten Werktag) des Folgejahres abgegeben werden.

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