Ab 1.1.2017 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die Zusammensetzung und Installation von Maschinen und Einrichtungen in der Bauindustrie, wenn die Einrichtung oder Maschine selbst vom Unternehmer hergestellt wurde. Gleiches gilt für Reparatur und Erhaltungsmaßnahmen an Gebäuden (außer für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reparaturmaßnahmen).

Ab 1.4.2021 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Spielekonsolen, Tablets und Laptops. Der Reverse-Charge-Mechanismus findet aber nur Anwendung, wenn die Bemessungsgrundlage der Lieferungen solcher Waren 100.000 SEK übersteigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge