Die portugiesischen Gesetze verlangen nicht, dass die fortgeschrittenen elektronischen Signaturen auf den elektronischen Rechnungen auf qualifizierten Zertifikaten beruhen müssen. Die technischen Bedingungen zur Ausgabe, Aufbewahrung und Archivierung der elektronischen Rechnungen sind im Decreto-Lei Nr. 196/2007 vom 15.5.2007 aufgeführt. Ab 1.1.2019 müssen Rechnungen bei Leistungen an staatliche Stellen elektronisch übermittelt werden.

Seit 1.5.2019 gilt überdies ein optionales elektronisches B2C-Live-Rechnungsberichterstattungssystem. Dies bietet zur MwSt registrierten Unternehmen die Möglichkeit, auf die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen für Verkäufe an Privatverbraucher zu verzichten. Nach einem Erlass des Finanzministeriums vom Mai 2019 müssen Unternehmen bei Umsatzsteuerausweis keine Papierrechnungen über steuerpflichtige Leistungen an Verbraucher ausstellen, sondern können die Transaktionen elektronisch melden, wenn sie die folgenden drei Anforderungen erfüllen:

  • E-Rechnungen werden live beim Finanzamt eingereicht;
  • Der Verkäufer verwendet eine von der Regierung genehmigte Fakturierungssoftware;
  • Der Steuerpflichtige erfüllt die Anforderungen der obligatorischen SAF-T-Datei (Standard Audit File for Tax).

Die Einreichung von E-Rechnungen kann über ein spezielles Online-Portal erfolgen: Entidade de Serviços Partilhados da Administração Públic (eSPap).

Ab dem 1.1.2021 gilt, dass die Unternehmer das Finanzamt vorab über ihre beabsichtigten Verkaufsrechnungsnummern informieren müssen. Sie müssen einreichen: die zu verwendende Rechnungsnummer und Serie, die Klassifizierung des Dokumenttyps basierend auf der SAF-T-Codierung in Portugal sowie das Startdatum der Ausstellung der ersten Rechnung der Serie. Die Unternehmer erhalten dann einen 8-stelligen Validierungscode für die Serie. Dies muss als eindeutiger Dokumentcode (ATCUD) auf der Rechnung enthalten sein. Auf der Rechnung muss auch ein QR-Code enthalten sein. Dieser schließt alle Informationen ein, die sich auf die Rechnung beziehen, so dass der Leistungsempfänger diese Informationen digitalisiert auf seine E-Rechnung senden kann. Der Code wird von einer zertifizierten Buchhaltungssoftware erstellt.

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