Unternehmer, die Umsätze an Endverbraucher zu unterschiedlichen Steuersätzen ausführen oder sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze gegenüber Endverbrauchern tätigen, sind nicht verpflichtet, die Verkaufsaufzeichnungen durch den Gebrauch von Registrierkassen zu führen. Sie können den Verkauf durch Vergleichsrechnungen in Bezug auf die Einkäufe im jeweiligen Monat ermitteln.

Ab dem 1.7.2020 gilt ein Zahlungsaufschub bei der EUSt. Auf diese Weise können polnische Unternehmen mit MwSt-Registrierung die EUSt stattdessen in ihrer nächsten MwSt-Voranmeldung ohne Vorauszahlung der EUSt an die Zollbehörde deklarieren. Die Unternehmer können das Regime anwenden, unabhängig davon, ob die Waren Vereinfachungen durch die EU-Zollkodizes unterliegen. Die Zollanmeldungen können vom Einführer oder seinem Vertreter abgegeben werden.

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