Kleinere Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 800.000 EUR nicht überstiegen haben, unterliegen der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung, "cash-basis method").

Taxi-Unternehmer können zu einer Pauschalbesteuerung (ohne Vorsteuerabzugsrecht) optieren. Eine Pauschalbesteuerung existiert auch für Land- und Forstwirte in Anwendung von Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie.

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