Ab dem 1.10.2013 haftet der Käufer sog. sensibler Produkte gesamtschuldnerisch für die MwSt des Lieferers. Dies gilt für Lieferungen von Waren nach Anhang 13 PL-MwStG, z.B. Benzin, Diesel, Gas, Heizöl, Motorenöl, Stahlprodukte, Rohgold, Abfall und Sekundärrohstoffe. der Käufer haftet, wenn er im Zeitpunkt der Lieferung wusste oder hätte wissen müssen, dass der Lieferer die MwSt nicht oder nicht vollständig abführen wird. Die Haftung gilt nicht, wenn der Umsatz dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt. Die Haftung setzt voraus, dass die Umsätze des Lieferers monatlich den Betrag von 50.000 PLN übersteigen. Bei Einkäufen von bestimmten Waren ab 1.1.2017 wie z. B. Rapsöl, bestimmte chemische Substanzen, Diskettenlaufwerken wird der Käufer Gesamtschuldner der MwSt.

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