Der Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung und der auf die Einreichung folgende Steuerzeitraum konnte bis 31.12.2016 drei oder sechs Monate betragen, wenn ein Steuerpflichtiger im der Veranlagung im vorausgegangenen Jahr nicht mehr als LVL 10.000 (14.347 EUR) Steuern gezahlt hat. Der Besteuerungszeitraum von sechs Monaten wurde mit Wirkung vom 1.1.2017 abgeschafft. Grundsätzlich haben zur MwSt registrierte Unternehmer monatlich Voranmeldungen abzugeben.

Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklärung einreichen und die Steuerschuld zahlen.

Die Vorjahresumsatzgrenze zur Anwendung der Istversteuerung beträgt 70.000 LVL. Ab dem 1.7.2016 gilt das Cash-Accounting-System auch für Unternehmer mit Grundstücksverwaltungsleistungen mit einem Jahresumsatz zwischen 100.000 EUR und 2 Mio EUR. Die MwSt entsteht in diesen Fällen aber spätestens 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung.

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