Der Besteuerungszeitraum ist ein Kalenderjahr. Der Erklärungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Unternehmer, deren Gesamtbetrag der Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 HRK (bis 31.12.2022; ab 1.1.2023: 106,178.25 EUR) betrug, können ihre Erklärungen vierteljährlich abgeben oder zur monatlichen Abgabe optieren. Die MwSt-Erklärungen sind bis zum 20. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats abzugeben.

Für Unternehmer, die in Kroatien nicht ansässig sind, aber für MwSt-Zwecke registriert sind, ist der Erklärungszeitraum immer der Kalendermonat.

Neben der monatlichen oder vierteljährlichen Erklärung hatte bisher jeder Unternehmer auch eine Jahreserklärung zu erstellen, die bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen ist. Für Steuerzeiträume ab 1.1.2015 ist die Abgabe einer Jahreserklärung (neben periodischen Voranmeldungen) nicht mehr erforderlich.

Nicht in Kroatien ansässige Unternehmen, die Personenbeförderungen im Straßenverkehr in Kroatien erbringen, müssen eine monatliche Voranmeldung (PDV obrazac) abgeben, es sei denn, es werden nur vorübergehend Umsätze getätigt. In diesem Fall muss die Voranmeldung für den Umsatzzeitraum abgegeben werden. In jedem Fall sind die Unternehmer verpflichtet, zusätzlich eine Jahreserklärung (PDV-K obrazac) abzugeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge