Es sind auch die in Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 (Intrastat) genannten statistischen Daten anzugeben. Ab dem Besteuerungsjahr 2018 entfallen die Erklärungen in den Intrastat-Meldungen über innergemeinschaftliche Leistungsbezüge, Erklärungen über Gutschriften über Leistungsbezüge bei Einkäufen aus San Marino und die Verträge mit Leasing- und Vermietungsunternehmen.

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