Der Steuervertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene ausländische Unternehmer. Für einen Unternehmer ohne feste Anschrift in Italien erledigt er folgende Tätigkeiten: Rechnungserteilung, Registrierung, Bezahlung von Rechnungen, Abgabe von Erklärungen und sonstige Verpflichtungen, die mit der Tätigkeit des ausländischen Unternehmers in Italien zusammenhängen. Außerdem haftet er für die im Gesetz festgelegten Verpflichtungen mit dem Vertretenen gesamtschuldnerisch. Wenn ein ausländischer Unternehmer nur nicht steuerbare oder befreite Umsätze bewirkt, können die Pflichten des Vertreters auf die Rechnungserstellung und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen beschränkt sein.

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