Die Mehrwertsteuer-Registrierung ist für die Ausübung gewerblicher (einschließlich Handwerk) und freiberuflicher Tätigkeiten vorgeschrieben (Artikel 4 und 5 des italienischen Mehrwertsteuer-Gesetzes DPR Nr. 633/72). Eine Befreiung von der Anmeldepflicht ist nicht möglich.

Unternehmer, die im Zeitpunkt ihrer Registrierung in Italien die Genehmigung für innergemeinschaftliche Umsätze beantragen, werden automatisch in das innergemeinschaftliche Kontrollsystem VIES (MIAS) einbezogen. Unternehmer, die für vier aufeinanderfolgende Quartale keine Intrastat-Meldung abgeben, werden vom VIES-System ausgeschlossen.

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