Einem Unternehmer kann auf schriftlichen Antrag an die Revenue Commissioners gestattet werden, eine jährliche Zusammenfassende Meldung einzureichen, wenn die Umsätze in einem Kalenderjahr 125.000 EUR nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden und seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15.000 EUR (ohne Neufahrzeuge) in diesem Jahr nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden.

Einem Unternehmer, der jährliche Mehrwertsteuererklärungen einreichen darf, kann auf schriftlichen Antrag an die Revenue Comissioners gestattet werden, eine jährliche Zusammenfassende Meldung einzureichen, wenn die Umsätze in einem Kalenderjahr 200.000 EUR nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden und seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15.000 EUR (ohne Neufahrzeuge) in diesem Jahr nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge