Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldungen abzugeben. Dieser Schwellenwert wurde mit Wirkung vom 1.1.2012 auf 50.000 EUR gesenkt. Ab 1.1.2016 gilt im Falle von Jahresumsätzen innergemeinschaftliche Erwerbe ab 500.000 EUR und innergemeinschaftlicher Lieferungen ab 635.000 EUR eine Regelung über detailliertere monatliche Abgaben der ZM.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge