Ab 1.1.2002 sind EU-Unternehmer nicht mehr verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Sie müssen sich grundsätzlich selbst unmittelbar registrieren lassen. Gleichwohl kann der ausländische Unternehmer freiwillig einen Fiskalvertreter benennen. In diesem Fall muss der Finanzbehörde das Original des Mandats präsentiert werden. Das Mandat muss ausschließlich in Französisch abgefasst und von dem Unternehmer sowie dem Fiskalvertreter unterzeichnet sein. Ein Mustermandat kann auf der Webseite www.impots.gouv.fr unter "professionnels", dann "vos impôts: TVA" sowie "suppression de la représentation fiscale" abgerufen werden. Das Muster ist auch in deutsch verfügbar. Der Fiskalvertreter kann in Frankreich oder im Ausland ansässig sein. Der vertretene Unternehmer bleibt allerdings allein verantwortlicher Steuerschuldner.

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