Es ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern erforderlich, wenn durch Gutschrift durch den Leistungsempfänger abgerechnet wird und der leistende Unternehmer jede Gutschrift akzeptiert. Aus der Vereinbarung müssen sich die Bedingungen des Einverständnisses des leistenden Unternehmers mit der Gutschrift für jede Abrechnung ergeben.

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