Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR geht ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn damit der Eigentumswechsel an einem Wirtschaftsgut verbunden ist, sowie für Bauleistungen, Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen und für Lieferungen von Gegenständen verbunden mit ihrer Zusammensetzung oder Installation.

Ab 1.1.2016 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für inländische Lieferungen in der Slowakei durch dort nicht ansässige Unternehmer, wenn der Abnehmer ein in der Slowakei ansässiger Unternehmer ist.

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