3.1.1 Vorbemerkung

 

Rz. 19

Einkauf und Verkauf werden gleichermaßen von der Umsatzsteuer berührt: Beim Einkauf von Waren (bzw. Dienstleistungen) wird vom Lieferanten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Lieferantenrechnung setzt sich aus dem Nettobetrag (Entgelt) und dem Umsatzsteuerbetrag zusammen. Der Rechnungs-Bruttobetrag muss an den Lieferanten gezahlt werden. Durch den offenen Steuerausweis entsteht in Höhe des Steuerbetrags aber eine Forderung an das Finanzamt. Dies neutralisiert die Umsatzsteuerbelastung. Der Einstandspreis der Ware ist also der Rechnungsnettobetrag, die Steuer berührt die Kalkulation nicht. Beim Weiterverkauf der Ware muss wiederum dem Folge-Abnehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, die im Regelfall durch den Kalkulationsaufschlag (Gewinnaufschlag) höher ist als beim Einkauf. Die effektiv zu entrichtende Umsatzsteuer beträgt folglich 19 % des Mehrwertes (Wertschöpfung = Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangsentgelt). Die je Voranmeldungszeitraum[1] an die Finanzkasse zu entrichtende Zahllast (bzw. der von der Finanzkasse zu erstattende Vorsteuerüberhang) ergibt sich aus der Differenz zwischen Vorsteuer (= Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen) und Umsatzsteuer (= Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen) des jeweiligen Monats oder Quartals. Hier wird deutlich, wie sich die Wertschöpfung, der Mehrwert, umsatzsteuerlich auswirkt. Der Abnehmer der weiterveräußerten Ware erwirbt erneut einen entsprechenden Anspruch auf Vorsteuerabzug – sofern er nicht Endverbraucher ist. Wäre der Abnehmer Exporteur und würde die Ware ausgeführt, träte für diesen Anschlussumsatz Steuerfreiheit ein. Die gezahlte Vorsteuer kann vom Finanzamt zurückgefordert werden. Somit wäre auch dieser Unternehmer vollständig von der Umsatzsteuer entlastet. Diese Zusammenhänge werden durch das folgende vereinfachte Buchungsbeispiel veranschaulicht.

3.1.2 Buchung eines vereinfachten Geschäftsgangs

 

Rz. 20

Den weiteren Erläuterungen wird ein Beispiel mit aufeinanderfolgenden Geschäftsvorfällen vorangestellt, das die Zusammenhänge und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen im Rechnungswesen deutlich macht. Verfolgt wird der Verkauf von Ware durch einen Herstellungsbetrieb an einen Großhändler, sodann deren Weiterveräußerung an einen Einzelhändler. Durch den Blick auf die verschiedenen Stufen des Handelsprozesses wird veranschaulicht, wie die Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers zur "Eingangssteuer" (Vorsteuer) des Leistungsempfängers wird: Die steuerlichen Buchungen auf den beiden Stufen Hersteller/Großhändler stehen sich spiegelbildlich gegenüber. Zusätzlich werden auch Erlösschmälerungen (Minderungen des Entgelts) behandelt, zu denen weiter unten ausführliche Erläuterungen folgen.

 
Praxis-Beispiel

H = Hersteller (Lieferant); G = Großhändler (Abnehmer und Wiederverkäufer); E = Einzelhändler (Abnehmer und Wiederverkäufer)

Geschäftsvorfälle:

  1. H liefert an G Waren auf Ziel für netto 20.000,00 EUR zuzüglich 19 % USt (3.800,00 EUR) = 23.800,00 EUR.
  2. Auf eine Reklamation des G hin räumt H 10 % Nachlass ein = 2.380,00 EUR.
  3. G begleicht die Verbindlichkeit gegenüber H (21.420,00 EUR) durch Banküberweisung unter Abzug von 3 % Skonto (642,60 EUR inklusive 19 % USt, s. Rz. 25) mit 20.777,40 EUR.
  4. G veräußert die von H erworbenen Waren im Wege

     
    des Barverkaufs an Einzelhändler E zu netto 20.000,00 EUR
    unter Abzug von 2 % Skonto 400,00 EUR
      19.600,00 EUR
    zuzüglich 19 % USt 3.724,00 EUR
      23.324,00 EUR

Buchungssätze (in EUR):

Hersteller

zu 1.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.800,00 EUR 8400 Erlöse 19 % USt 20.000,00 EUR
      1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800,00 EUR

zu 2.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8720 Erlösschmälerungen 19 % USt 2.000,00 EUR 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380,00 EUR
1776 Umsatzsteuer 19 % 380,00 EUR      

zu 3.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Bank 20.777,40 EUR 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.420,00 EUR
8736 Gewährte Skonti 19 % USt 540,00 EUR      
1776 Umsatzsteuer 19 % 102,60 EUR      

Großhändler

zu 1.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3400 Wareneingang 19 % Vorsteuer 20.000,00 EUR 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.800,00 EUR
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 3.800,00 EUR      

zu 2.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.380,00 EUR 3720 Nachlässe 19 % Vorsteuer 2.000,00 EUR
      1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 380,00 EUR

zu 3.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.420,00 EUR 1200 Bank 20.777,40 EUR
      3736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer 540,00 EUR
      1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 102,60 EUR

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