3.1.1 Vorbemerkung
Rz. 19
Einkauf und Verkauf werden gleichermaßen von der Umsatzsteuer berührt: Beim Einkauf von Waren (bzw. Dienstleistungen) wird vom Lieferanten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Lieferantenrechnung setzt sich aus dem Nettobetrag (Entgelt) und dem Umsatzsteuerbetrag zusammen. Der Rechnungs-Bruttobetrag muss an den Lieferanten gezahlt werden. Durch den offenen Steuerausweis entsteht in Höhe des Steuerbetrags aber eine Forderung an das Finanzamt. Dies neutralisiert die Umsatzsteuerbelastung. Der Einstandspreis der Ware ist also der Rechnungsnettobetrag, die Steuer berührt die Kalkulation nicht. Beim Weiterverkauf der Ware muss wiederum dem Folge-Abnehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, die im Regelfall durch den Kalkulationsaufschlag (Gewinnaufschlag) höher ist als beim Einkauf. Die effektiv zu entrichtende Umsatzsteuer beträgt folglich 19 % des Mehrwertes (Wertschöpfung = Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangsentgelt). Die je Voranmeldungszeitraum[1] an die Finanzkasse zu entrichtende Zahllast (bzw. der von der Finanzkasse zu erstattende Vorsteuerüberhang) ergibt sich aus der Differenz zwischen Vorsteuer (= Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen) und Umsatzsteuer (= Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen) des jeweiligen Monats oder Quartals. Hier wird deutlich, wie sich die Wertschöpfung, der Mehrwert, umsatzsteuerlich auswirkt. Der Abnehmer der weiterveräußerten Ware erwirbt erneut einen entsprechenden Anspruch auf Vorsteuerabzug – sofern er nicht Endverbraucher ist. Wäre der Abnehmer Exporteur und würde die Ware ausgeführt, träte für diesen Anschlussumsatz Steuerfreiheit ein. Die gezahlte Vorsteuer kann vom Finanzamt zurückgefordert werden. Somit wäre auch dieser Unternehmer vollständig von der Umsatzsteuer entlastet. Diese Zusammenhänge werden durch das folgende vereinfachte Buchungsbeispiel veranschaulicht.
3.1.2 Buchung eines vereinfachten Geschäftsgangs
Rz. 20
Den weiteren Erläuterungen wird ein Beispiel mit aufeinanderfolgenden Geschäftsvorfällen vorangestellt, das die Zusammenhänge und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen im Rechnungswesen deutlich macht. Verfolgt wird der Verkauf von Ware durch einen Herstellungsbetrieb an einen Großhändler, sodann deren Weiterveräußerung an einen Einzelhändler. Durch den Blick auf die verschiedenen Stufen des Handelsprozesses wird veranschaulicht, wie die Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers zur "Eingangssteuer" (Vorsteuer) des Leistungsempfängers wird: Die steuerlichen Buchungen auf den beiden Stufen Hersteller/Großhändler stehen sich spiegelbildlich gegenüber. Zusätzlich werden auch Erlösschmälerungen (Minderungen des Entgelts) behandelt, zu denen weiter unten ausführliche Erläuterungen folgen.
H = Hersteller (Lieferant); G = Großhändler (Abnehmer und Wiederverkäufer); E = Einzelhändler (Abnehmer und Wiederverkäufer)
Geschäftsvorfälle:
- H liefert an G Waren auf Ziel für netto 20.000,00 EUR zuzüglich 19 % USt (3.800,00 EUR) = 23.800,00 EUR.
- Auf eine Reklamation des G hin räumt H 10 % Nachlass ein = 2.380,00 EUR.
- G begleicht die Verbindlichkeit gegenüber H (21.420,00 EUR) durch Banküberweisung unter Abzug von 3 % Skonto (642,60 EUR inklusive 19 % USt, s. Rz. 25) mit 20.777,40 EUR.
G veräußert die von H erworbenen Waren im Wege
des Barverkaufs an Einzelhändler E zu netto 20.000,00 EUR unter Abzug von 2 % Skonto 400,00 EUR 19.600,00 EUR zuzüglich 19 % USt 3.724,00 EUR 23.324,00 EUR
Buchungssätze (in EUR):
Hersteller
zu 1.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23.800,00 EUR | 8400 | Erlöse 19 % USt | 20.000,00 EUR |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 3.800,00 EUR |
zu 2.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8720 | Erlösschmälerungen 19 % USt | 2.000,00 EUR | 1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.380,00 EUR |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 380,00 EUR |
zu 3.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Bank | 20.777,40 EUR | 1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21.420,00 EUR |
8736 | Gewährte Skonti 19 % USt | 540,00 EUR | |||
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 102,60 EUR |
Großhändler
zu 1.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer | 20.000,00 EUR | 1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 23.800,00 EUR |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 3.800,00 EUR |
zu 2.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.380,00 EUR | 3720 | Nachlässe 19 % Vorsteuer | 2.000,00 EUR |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 380,00 EUR |
zu 3.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.420,00 EUR | 1200 | Bank | 20.777,40 EUR |
3736 | Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer | 540,00 EUR | |||
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 102,60 EUR |
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