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Die Umsatzsteuer (USt) – in der Praxis auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet – greift in erheblichem Maße in das betriebliche Rechnungswesen ein. Das zeigt schon ein Blick in die verschiedenen Kontenrahmen: Es existieren unterschiedliche Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten und daneben sind viele Finanzbuchhaltungskonten, die v. a. zur Verbuchung von alltäglichen Geschäftsvorfällen[1] dienen, mit einer Funktion ausgestattet, die die bei den jeweiligen Geschäftsvorgängen notwendigen Umsatzsteuerbuchungen automatisch vornimmt (sog. Umsatzsteuerautomatik). Dies soll dazu beitragen, die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten in der betrieblichen Praxis zu erleichtern. Während andere Steuerarten meist nur zu bestimmten (Fälligkeits-)Terminen und in zeitlich größeren Abständen Buchungen auslösen, haftet die Umsatzsteuer an fast jedem einzelnen Geschäftsvorgang und führt so zu einer ganz erheblichen Arbeitsbelastung für das Rechnungswesen.

[1] Das sind z. B. der Wareneinkauf und der Warenverkauf (umsatzsteuerlicher Begriff: "Lieferungen") sowie die Inanspruchnahme und die Erbringung von Dienstleistungen (umsatzsteuerlicher Begriff: "sonstige Leistungen").

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