Bei allen Geschäftsvorfällen, die in der Buchhaltung zu verarbeiten sind, müssen Überlegungen über die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung angestellt werden.

 
Praxis-Tipp

Vollständige Rechnungsangaben sind wichtig

Eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnung muss die nötigen Pflichtangaben enthalten.

Besonderheiten gibt es u. a. bei Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen oder bei Rechnungen über Leistungen, bei denen der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

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