Eine registrierte Person hat für jeden Steuerzeitraum eine Steuererklärung einzureichen. Die Steuerklärung (einschließlich der MIAS-Erklärung, falls die Person zu deren Einreichung verpflichtet ist) ist spätestens bis zum 14. Kalendertag des Folgemonats nach dem Steuerzeitraum, auf den sie sich bezieht, einzureichen. Wenn für den Steuerzeitraum Steuern zu entrichten sind, ist die registrierte Person verpflichtet, innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärungen für den betreffenden Steuerzeitraum die Steuern auf das Bankkonto der zuständigen Regionaldirektion der nationalen Steuerverwaltung zu entrichten. Die Steuer wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung auf dem entsprechenden Konto eingeht, als entrichtet betrachtet.

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