Der persönlichen USt-IdNr. des jeweiligen Steuerpflichtigen wird zur Kennung des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat, ein Präfix nach dem internationalen Steuercode ISO-3166 Alpha 2 vorangestellt. In der Bundesrepublik Deutschland erteilte USt-IdNrn. sind 11-stellig. Die ersten 2 Stellen enthalten die Länderkennung "DE". Danach folgen 8 Stellen (Ziffern) für die Identifikation des Steuerpflichtigen. Als 11. Stelle ist eine Prüfziffer vorgesehen.[1]

Unternehmen, die im Massenumfang innergemeinschaftliche Lieferungen abrechnen bzw. Dienstleistungen erbringen und eine Zusammenfassende Meldung zu jedem Termin abgeben müssen, sollten die Plausibilitätskontrollen in ihre innerbetrieblichen EDV-Systeme integrieren. So können Eingabefehler und daraus resultierende formale Beanstandungen des Bundeszentralamts für Steuern verhindert werden.

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