Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Kasse 1000 1600   Kassenbestand
Verbindlichkeiten aus Gutscheinen 1604 3304   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verrechnungskonto Gutscheine 1723 3320    

So kontieren Sie richtig!

Mit dem Mehrzweck-Gutschein kann der Gutscheininhaber vom Aussteller des Gutscheins eine beliebige Lieferung oder sonstige Leistung verlangen. Die Ausgabe des Mehrzweck-Gutscheins ist daher keine eigenständige Leistung, sondern ein Tausch von Zahlungsmitteln, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.

Die Buchung des gezahlten Gutscheinbetrags erfolgt auf das Konto "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Gutscheinen" 1604 (SKR 03) bzw. 3304 (SKR 04). Dieses Konto kann individuell angelegt werden.

 

Buchungssatz:

Kasse

an Verbindlichkeiten aus Gutscheinen

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