Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Kasse | 1000 | 1600 | Kassenbestand | |
Verbindlichkeiten aus Gutscheinen | 1604 | 3304 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
Verrechnungskonto Gutscheine | 1723 | 3320 |
So kontieren Sie richtig!
Mit dem Mehrzweck-Gutschein kann der Gutscheininhaber vom Aussteller des Gutscheins eine beliebige Lieferung oder sonstige Leistung verlangen. Die Ausgabe des Mehrzweck-Gutscheins ist daher keine eigenständige Leistung, sondern ein Tausch von Zahlungsmitteln, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.
Die Buchung des gezahlten Gutscheinbetrags erfolgt auf das Konto "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Gutscheinen" 1604 (SKR 03) bzw. 3304 (SKR 04). Dieses Konto kann individuell angelegt werden.
Buchungssatz:
Kasse |
an Verbindlichkeiten aus Gutscheinen |
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