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Da es sich bei der Überbrückungshilfe um ein Bundesprogramm handelt, ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig.

Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn i. H. v. bis zu 1.180 EUR pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt:

Drei gestaffelte, feste Beträge für den jeweiligen Fördermonat:

  • 590 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1.180 EUR bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat

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