Die dritte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe" (von November 2020 bis Juni 2021) erfordert eine Berechnung der Förderhöhe für die Mandanten. Anträge auf Überbrückungshilfe III können nur durch prüfende Dritte gestellt werden. Die sog. "Neustarthilfe", die hier ebenfalls berechnet werden kann, kann teilweise auch von den Antragsberechtigten selbst beantragt werden.

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