Export- und Importverbote sowie Genehmigungserfordernisse werden vor allem durch das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung und EU-Verordnungen geregelt.

 
Thema Rechtliche Grundlage

Fachbehörden

(neben dem Zoll)
Embargos und Sanktionen zur Durchsetzung politischer oder humanitärer Ziele und zur Bekämpfung des Terrorismus
Kriegswaffen, Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Güter zur Herstellung von ABC-Waffen (Atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungsmittel)

Außenwirtschaftsgesetz,

Außenwirtschaftsverordnung

EG-VO Nr. 428/2009
Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundeswirtschaftsministerium (Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz)
Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verwendet werden können.

EG-VO Nr. 1236/2005

Anhang II (absolut untersagte Güter)

Anhang III (Güter mit auch legitimen Zweck)
BAFA
Wirtschaftsverkehr mit Staaten oder deren Staatsangehörigen allgemein

EU- oder UN-Rechtsakte

(Unmittelbare Wirkung von EU-Verordnungen),

Unter Umständen unilaterale Regelungen ausländischer Staaten (z. B. USA)
BAFA (Ausfuhr- und Importgenehmigungen, Geschäftsverbindung).

Besondere Güter oder Dienstleistungen, z. B.

Rüstungs- und kerntechnische Ausrüstung,

Öl- oder Gasförderung, Energieerzeugung,

Güter für interne Repression, Zahlungsverkehr und Finanzwesen
 

BAFA

Bundesbank (Beschränkungen des Zahlungsverkehrs und im Finanzwesen)

Besondere Personengruppen

Mitglieder der politischen, wirtschaftlichen Führungsschicht, des Militärs,

Mutmaßliche Terroristen

10/2014 Russland Sanktionen (EU-VO Nr. 692/2014, 833/2014, 959/2014, 960/2014)

EG-VO Nr. 2580/2001,

N881/2002
BAFA, Generalstaatsanwaltschaften und Polizeibehörden (Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung)
 
Geldwäsche und Kampf gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus
Sorgfaltspflichten und Anforderungen für das Eingehen von Geschäftsverbindungen und Abschluss von Verträgen für gewerbliche Güterhändler und andere Berufsgruppen, Meldepflichten im Verdachtsfall.

Geldwäschegesetz (GwG),

§ 261 StGB
Je nach Bundesland Gewerbeaufsicht oder IHK, Generalstaatsanwaltschaften der Länder Financial Intelligence Unit beim Zoll.
 
Sorgfaltspflichten als Voraussetzungen für administrative Erleichterungen
Anforderungen für die Anerkennung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Zoll (AOE) Leitlinien Europäische Kommission "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" 29. Juni 2007, TAXUD/2006/1450 Zollbehörde
Anforderungen für die Anerkennung als behördlich anerkannter Bekannter Versender (Luftfrachtsicherheit): Sicherheitsprogramm, Beauftragter für Sicherheit EU-VO Nr. 185/2010 Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Zuverlässigkeitszertifikat Exportkontrolle § 2 AWV, Art. 9 Richtlinie 2009/43 EG BAFA

Andere Export- und/oder Importbeschränkungen

Z. B: Beschränkungen oder Pflichten aufgrund Abfallgesetz,

Mengenmäßige Beschränkungen oder unterschiedliche Zolltarife (Präferenzregelungen) für die Ein- und Ausfuhr als sogenannte nichttarifäre Maßnahmen im Rahmen der EU-Handelspolitik

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