Begriff

Um einer rechtsformneutralen Besteuerung näher zu kommen und die Eigenkapitalausstattung zu stärken, wurde eine Steuerbegünstigung für von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften thesaurierte Gewinne eingeführt (Gesetz v. 14.8.2007, BGBl 2007 I S. 1912). Bestimmte Gewinne werden danach einmal im Jahr der Thesaurierung und ein zweites Mal bei späterer Entnahme sowie in gleichgestellten Fällen versteuert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die "Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne" ist in § 34a EStG geregelt; die Vorschrift wurde durch die Gesetze v. 18.7.2016 (BGBl 2016 I S. 1679) und v. 27.6.2017 (BGBl 2017 I S. 2074) geändert. Die ursprüngliche Fassung der Regelung warnach § 52 Abs. 34 EStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. Das BMF hat zu § 34a EStG in einem Anwendungsschreiben (BMF, Schreiben v. 11.8.2008, IV C 6 – S 2290-A/07/10001, BStBl 2008 I S. 838) Stellung bezogen.

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