Von den Telekommunikationsleistungen sind die sog. Onlinedienste, u. a. die über globale Informationsnetze (z. B. Internet) entgeltlich angebotenen Inhalte der übertragenen Leistungen, zu unterscheiden.

 
Wichtig

Online- und Teledienste sind gesondert zu beurteilende selbstständige Leistungen

Es handelt sich um gesondert zu beurteilende selbstständige Leistungen, deren Art für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung maßgebend ist.

Nicht zu den Telekommunikationsleistungen gehören insbesondere:

  • Angebote im Bereich Onlinebanking und Datenaustausch;
  • Angebote zur Information (Datendienste, z. B. Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote);
  • Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze (z. B. Navigationshilfen);
  • Angebote zur Nutzung von Onlinespielen;
  • Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
 
Praxis-Beispiel

Inhalt von Online-Diensten

Der Inhalt dieser Leistungen kann z. B. in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von bestimmten Rechten, in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, in der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Beratung, in der Datenverarbeitung, in der Überlassung von Informationen oder in einer auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung bestehen.

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