Die Kostenaufspaltung erfolgt jeweils pro Kostenart. Dies ist bei einigen Kosten sehr einfach, bei anderen recht aufwändig. So ist z. B. das Fertigungsmaterial eine variable Größe, die Miete für die Fertigungsgebäude hingegen ist fix. Doch die meisten Kostenarten sind nicht so einfach zuzuordnen. Selbst die Fertigungslöhne können problematisch werden. Nur wenn eine echte Leistungsbezahlung vorliegt, also ein echter Stückakkord gezahlt wird, ist dieser Teil des Lohns variabel. Doch auch hier gibt es erhebliche fixe Bestandteile (Urlaubsgeld, Krankheit, tarifliche Sozialleistungen etc.) oder Situationen, in denen die Kosten fix werden (Garantielohn, Leerlauf etc.).

Sowohl Einzelkosten als auch Gemeinkosten können fixe und variable Bestandteile haben. Die Zurechnung auf die Kostenträger erfolgt wie in der Vollkostenrechnung soweit möglich direkt. Gemeinkosten werden auch in der Teilkostenrechnung über die Kostenstellen und Zuschlagssätze aus dem BAB auf die Kostenträger verrechnet. Dabei fallen auch Schlüssel und Verrechnungen an, die jedoch im Teilkostenbereich wesentlich einfacher zu finden sind, da immer ein Bezug zum Endprodukt gegeben ist.

Die Unterscheidung in fix und variabel wird nicht nur aufgrund der echten Zusammenhänge getroffen. Neben dem technisch feststellbaren Zusammenhang gibt es noch wirtschaftliche Grenzen, die zu beachten sind. Verhält sich die Variabilität der Kosten so versteckt, unorthodox oder schlecht zu erkennen, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Kostenart als fix anzusehen. Das ist vor allem in solchen Unternehmen der Fall, in denen das Produktspektrum sehr breit und unterschiedlich ist und wo die Abhängigkeiten der Kosten von den Produkten je nach Produkttyp verschieden ist. Eine Zuordnung müsste mit vielen Unbekannten rechnen, das Ergebnis wäre so unsicher wie das Schätzen der Parameter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge