Begriff

Ein Tax Compliance Management System (TCMS) dient der Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich. Es dient außerdem der Minimierung bzw. Vermeidung sowohl finanzieller (in Form von Säumnis- oder Verspätungszuschlägen) als auch strafrechtlicher und reputativer Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen ergeben könnten.

Einer der Auslöser für die Relevanz der Diskussion um die Erforderlichkeit und Nützlichkeit eines Tax Compliance Management Systems ist die nach Abschaffung der sog. Teilselbstanzeige beobachtete Zunahme der Weiterleitung von Steuererklärungsberichtigungen zur strafrechtlichen Würdigung an die Straf- und Bußgeldstelle bzw. die Staatsanwaltschaft.

In der jüngsten Zeit hat das Thema erneut Relevanz erhalten, da die Finanzverwaltung zunächst im Rahmen eines Pilotverfahrens Unternehmen Erleichterungen im Rahmen der Betriebsprüfung gewähren kann. Voraussetzung dafür ist ein funktionsfähiges TCMS.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 153 AO

§ 153 AEAO zur Berichtigung von Steuererklärungen (eingefügt durch BMF, Schreiben v. 23.5.2016, BStBl 2016 I S. 490).

Art. 97 § 38 EGAO

IDW Praxishinweis 1/2016 vom 31. Mai 2017

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Steuerberaters im Rahmen der Tax Compliance bildet das Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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