4.1 Generelle Rollen und Aufgaben

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Steuerberaters bildet das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Gemäß § 3 StBerG sind u. a. Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. § 1 StBerG regelt den Anwendungsbereich und benennt dabei die Gebiete, auf denen Steuerberater tätig werden. Diese sind zusammengefasst

  1. die Hilfestellung in Steuerfragen, wie Monopolsachen, etc. (§ 1 Abs. 1 StBerG)
  2. Hilfeleistung in Steuerstraf- und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG)
  3. die Hilfeleistung bei der Buchführung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 StBerG)
  4. die Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder Vergütungsansprüchen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).

§ 33 StBerG benennt die Inhalte der Tätigkeit wie folgt: "Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung."

Darüber hinaus definiert die Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB) in § 15 vereinbare Tätigkeiten.

Hier wird bereits ersichtlich, dass der Steuerberater eine ganze Reihe von Aufgaben übernehmen kann.

4.2 Rollen und Aufgaben in Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens

In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein:

  • Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten

    Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufgabe in unterschiedlicher Intensität wahrnehmen. Dies kann von der vollständigen Erfassung und Verbuchung der durch den Mandanten übersandten Rechnungen und sonstigen Belege über die Verbuchung bereits vom Mandanten vorerfasster Belege oder die reine Durchsicht der vom Mandanten erfassten und verbuchten Belege bis hin zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mit einer Durchsicht der Konten und Erstellung der Abschlussbuchungen, Berechnung der Rückstellungen, Vorratsbewertung, Steuerberechnung, etc. reichen.

    Oft stellt der Steuerberater darüber hinaus dem Unternehmer oder Unternehmen entsprechende betriebswirtschaftliche Auswertungen bereit und übernimmt hier (Teil-)Aufgaben des betriebswirtschaftlichen Controllings.[1]

    Auch wenn jeder Kaufmann nach § 238 HGB und Steuerpflichtige im Rahmen von §§ 140 f. AO für die Führung der Bücher letztlich selbst verantwortlich sind, kann dem Steuerberater hier eine hohe Verantwortung zukommen. Er übernimmt hier auf operativer Ebene die Erfüllung der Buchführung ohne jedoch den Kaufmann oder Steuerpflichtigen aus seiner letztendlichen Verantwortung zu entlassen.

  • Erstellung von Steuervoranmeldungen und -erklärungen

    Als Ersteller von Steuererklärungen und -voranmeldungen übernimmt der Steuerberater auf Basis der ggf. selbst von ihm operativ geführten Buchhaltung die Erstellung der entsprechenden Steuer­voranmeldungen und Steuererklärungen. Ähnlich wie bei der Hilfeleistung im Rahmen der Buchhaltung bleibt die letztendliche Verantwortung für die Abgabe der Voranmeldungen und Erklärungen beim Steuerpflichtigen. Im Verhältnis zum Steuerpflichtigen übernimmt der Steuerberater jedoch die Aufgabe, die Voranmeldungen und Erklärungen auf der Basis der ihm vom Mandanten übergebenen Informationen inhaltlich richtig zu erstellen und dem Mandanten rechtzeitig zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen, so dass die entsprechenden Fristen gewahrt werden können.

  • Beratung in spezifischen steuerlichen Fragestellungen

    Im Rahmen der Beratung erarbeitet der Steuerberater auf Basis einer mit dem Mandanten abgestimmten spezifischen Aufgabenstellung und seiner fachlichen Kenntnisse und der Kenntnis des Mandanten Handlungsempfehlungen oder -alternativen zu spezifischen steuerlichen Fragestellungen. Basierend auf diesen Empfehlungen trifft der Mandant anschließend Entscheidungen. Häufig unterstützt der Steuerberater den Mandanten auch bei der anschließenden Umsetzung.

  • Beratung im Rahmen von Tax Due Diligence

    Ziel der Due Diligence-Untersuchungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es, Risiken, die sich aus dem Kauf (Buy-Side Due Diligence) oder Verkauf (Sell-Side oder Vendor Due Diligence) ergeben, zu erkennen und diese entweder im Rahmen der Ausgestaltung der Transaktion z. B. durch entsprechende Vertragsgestaltungen zu adressieren oder ggf. im Falle sog. "Deal Breaker" auf die Transaktion zu verzichten. Der Steuerberater wird hi...

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