Tax Compliance wird gemeinhin als Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen verstanden. Gemeint sind alle auf steuerlichen Regeln beruhenden Verpflichtungen, wie Abzugs-, Dokumentations- und Aufbahrungspflichten.[1] Insbesondere sollen Tax Compliance Management Systeme eine vollständige Umsetzung der steuerlichen Erklärungspflichten durch die fristgerechte Abgabe von Erklärungen (§ 149 AO) und Anzeigen (§§ 137-139 AO) sowie die vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung besteuerungserheblicher Tatsachen (§§ 90 Abs. 1 Satz 2, 150 Abs. 2 AO) gewährleisten.[2] Besondere Anforderungen bestehen, wenn die für die Steuererklärung relevanten Prozesse ausgelagert werden oder wenn die Unternehmen bei den Abzugssteuern als Verwaltungshelfer die Steuer berechnen und einbehalten.[3]
Eine Rechtsgrundlage oder eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Tax Compliance Systemen gibt es allerdings, anders als u. a. im Versicherungsaufsichtsrecht (§ 29 VAG), im Wertpapierhandelsgesetz (§ 33 WpHG), im Kreditwesengesetz (§ 25a KWG)[4] und im Kartellrecht[5], im Steuerrecht nicht.[6] Lediglich im Entwurf eines Verbandstrafgesetzbuches des Justizministeriums NRW aus dem Jahr 2013 (§ 5 VerbStrG-E)[7], dem BMF-Schreiben v. 23.5.2016 zum AEAO zu § 153 AO[8] und dem IDW-Praxishinweis 1/2016 zur "Ausgestaltung und Prüfung eines Tax CMS gem. IDW PS 980"[9] finden sich Aussagen zu Tax Compliance, auf die später noch näher eingegangen wird.
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