Einzelunternehmer H betreibt in Hannover eine gutgehende Hausverwaltung. Er hat sich darauf spezialisiert, Eigentümern von Mietwohnhäusern eine umfassende Betreuung der Miethäuser anzubieten. Dazu gehört die Hausverwaltung sowie die Übernahme von Hausmeisterdiensten und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem bietet er seit 2021 auch den Winterdienst gegenüber seinen Kunden im eigenen Namen an, beauftragt mit der Durchführung der Arbeiten aber den Subunternehmer W.

Da H nur über einen kleinen Mitarbeiterstamm verfügt, beauftragt er auch für die Gebäudereinigungsleistungen Subunternehmer mit der Ausführung der Arbeiten. Die Gebäudereinigungsleistungen haben seit Jahren einen Anteil von 15 % seiner Umsätze, weshalb ihm das Finanzamt im Herbst 2020 eine Bescheinigung USt 1 TG ausgestellt hat.

Im Oktober 2021 liegen H folgende Rechnungen von Subunternehmern vor:

  • Rechnung des Gebäudereinigers G über die Aufgangsreinigung sowie die Fensterreinigung in verschiedenen, von H verwalteten Gebäuden über 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt. Die Rechnung wird von H im November 2021 in voller Höhe bezahlt. H berechnet seinen Kunden diese Leistungen mit einem angemessenen Aufschlag im eigenen Namen weiter.
  • Vorausrechnung des Winterdienstes W über die Schneebeseitigung 2021/2022 bei 10 von H verwalteten Gebäuden über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR USt. H zahlt den angeforderten Betrag ebenfalls im November 2021.
  • Rechnung des selbstständigen Hausreinigers R, der in einem von H verwalteten kleinen Mietwohnhaus die Gebäudereinigung übernimmt. R rechnet gegenüber H für die Gebäudereinigung im September 2021 mit 500 EUR ab, weist aber in seiner Rechnung darauf hin, dass er Kleinunternehmer ist.

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