Rz. 45
Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2. Alternativ wird auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung i. S. v. § 63 Abs. 3 AO[3] wie auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Anlehnung an § 4 Abs. 3 EStG[4] als zulässig angesehen.
Rz. 46
Sowohl für die Darstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als auch für die Darstellung der Vermögensrechnung werden vom IDW Grundschemata angeführt, die als Mindestanforderung zu verstehen sind.[5] In Abb. 1 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und Abb. 2 (Vermögensrechnung) sind die beiden Grundschemata aufgezeigt.
Einnahmen aus laufender Tätigkeit | ||
- | Ausgaben aus laufender Tätigkeit | |
= | Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss aus laufender Tätigkeit | (a) |
Einnahmen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | ||
- | Ausgaben für Investitionen in das Anlagevermögen | |
= | Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss aus der Investitionstätigkeit | (b) |
- | Einnahmen aus der Finanzierungstätigkeit Ausgaben aus der Finanzierungstätigkeit |
|
Einnahmen aus dem Finanzbereich | ||
- | Ausgaben aus dem Finanzbereich | |
= | Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss aus der Finanzierungstätigkeit | (c) |
Erhöhung bzw. Verminderung des Finanzmittelfonds = (a)+(b)+(c) | (d) | |
+ | Finanzmittelfond am Anfang der Periode | (e) |
= | Finanzmittelfond am Ende der Periode = (d)+(e) |
(f) |
Abb. 1: Empfehlung des IDW zur Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung[6]
Vermögensgegenstände
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
- Zahlungsmittel
- übrige Vermögensgegenstände
Eigenkapital und Schulden
- Eigenkapital
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Übrige Verbindlichkeiten
Abb. 2: Empfehlung des IDW zur (Mindest-)Form einer Vermögensrechnung[7]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen