Die Schweiz galt lange als die Steueroase schlechthin. Dies hat aber weniger mit den geringen Steuersätzen zu tun, als mit dem legendären Bankgeheimnis. Das Besteuerungsniveau für Normalbürger und teilweise auch für Gesellschaften – hier kommt es sehr auf die Steuersätze im jeweiligen Kanton an – liegt auf deutschem Niveau.[1] Ein Steuerparadies ist die Schweiz regelmäßig nur für reiche Zuzügler, die die Steuersätze mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung aushandeln konnten bzw. eine pauschale Besteuerung vereinbaren können, wenn sie in der Schweiz nicht tätig sind. Mit Deutschland gibt es schon viele Jahre ein DBA zu Ertragsteuern[2] und zu Erbschaftsteuer[3], doch waren in der Vergangenheit die Schweizer Behörden eher inkooperativ, wenn es sich um Auskunftsersuchen ausländischer Behörden handelte. Nach diversen Skandalen Schweizer Banken hat der Druck auf die Schweiz, sich Auskünften nicht weiter zu verweigern, von vielen Seiten zugenommen.

[1] Siehe Obenhaus, in Wassermeyer, DBA, DBA Schweiz, Anhang zur Darstellung des Schweizer Steuersystems.
[2] DBA Deutschland/Schweiz v. 11.8.1971 (BGBl. 1972 II S. 1022); zuletzt geändert am 27.10.2010 (BGBl. 2011 II S. 1092).
[3] DBA v. 30.11.1978 (BGBl. 1980 II S. 595).

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