BMF, 22.11.2013, IV C 6 - S 2137/09/10004 :003
Bezug: BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111)
Der BFH hat mit Urteil vom 6.2.2013 (BStBl 2013 II S. …) entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111) aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2013, 1502
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