Die Steuerhinterziehung ist vollendet, wenn etwa Einkommensteuer aufgrund einer falschen Erklärung des Steuerpflichtigen festgesetzt und ihm durch Bescheid bekannt gegeben wurde. Aber auch bereits der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar.[1] Ein strafbarer Versuch ist z. B. dann gegeben, wenn dem Finanzamt eine Steuererklärung abgegeben wird, die unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, die Steuer jedoch noch nicht festgesetzt wurde. In diesem Fall ist es noch nicht zu einer Verkürzung der Steuer oder zu ungerechtfertigten Steuervorteilen gekommen. Dennoch ist die Tat als versuchte Steuerhinterziehung strafbar.

 
Wichtig

Auch der steuerliche Berater kann für Steuerhinterziehung belangt werden

Als Täter der Steuerhinterziehung wird bestraft, wer Steuern verkürzt hat. Dies ist in erster Linie der Steuerpflichtige selbst, jedoch kann Täter auch ein anderer sein, z. B. ein steuerlicher Berater, im Speziellen auch der Angestellte eines Lohnsteuerhilfevereins.

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