Nachdem die Gelangensbestätigung in ihrer ursprünglichen Form den Belangen der Export treibenden Unternehmen in vielen Fällen nicht gerecht wurde, hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber die Möglichkeiten zum Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung bereits mit Wirkung zum 1.10.2013 (bzw. 1.1.2014) modifiziert. Neben erweiterten Nachweismöglichkeiten enthält die UStDV seitdem auch Erleichterungen bei der Gelangensbestätigung selbst. So sind Sammelbestätigungen denkbar, Bestätigungen, die aus mehreren Dokumenten bestehen und auch eine elektronische Übermittlung ohne Unterschrift, wenn der Abnehmer klar erkennbar ist. Keinesfalls führen die "Erleichterungen" allerdings dazu, dass Unternehmer bzw. ihre Berater den Bereich der "erforderlichen Nachweise" vernachlässigen dürfen – es drohen nach wie vor Steuerfallen, die zur Aberkennung der Steuerfreiheit und somit zu empfindlichen Mehrbelastungen führen können. Seit dem 1.1.2020 besteht mit der sog. "Gelangensvermutung" (Neufassung des § 17a UStDV) eine weitere Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung in geeigneten Fällen "nachzuweisen".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge