1Für die Datenübermittlung sind Magnetbänder zu verwenden. 2Die in der Anlage 1[1] genannten DIN-Normen sind zu erfüllen. 3Der Inhalt der auf den Magnetbändern zu übermittelnden Daten richtet sich nach den Anlagen 2 und 3[2] zu dieser Verordnung.

[1] hier nicht wiedergegeben.
[2] hier nicht wiedergegeben.

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