Mit einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) soll im regulatorischen Bereich Klarheit für Unternehmen, Kunden, Regulierungsbehörden und andere Beteiligte geschaffen werden, die sich mit Produkten und Dienstleistungen im Kryptobereich befassen. Der Verordnungsvorschlag (Stand 5.10.2022), über den im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten Einigkeit erzielt wurde, ist die erste ihrer Art weltweit. Sie soll für Krypto-Emittenten und Krypto-Assets-Dienstleister (CASP) in allen Mitgliedstatten der EU, inklusive den EWR-Staaten gelten. Darüber hinaus soll die Verordnung die finanzielle Stabilität der Märkte gewährleisten und sowohl Verbraucher als auch professionelle Anleger vor verschiedenen Risiken schützen.

 
Hinweis

Das Europäische Parlament muss den Vorschlag noch annehmen. Die Verordnung könnte dann zur Mitte des Jahres 2024 anwendbar werden. Die OECD legte am 10.10.2022 die finale Version ihres Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) vor, wobei auch korrespondierende Änderungen zum Common Reporting Standard (CRS) vorgeschlagen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Musterregelungen der OECD sich in weiten Teilen mit der von der EU angekündigten DAC8 der EU decken wird.

Die OECD schlägt ein eng an den CRS angelehntes Meldesystem für Kryptowerte vor. Sie stellt ein neues Rahmenkonzept, bestehend aus Musterregelungen und einem Musterkommentar für Kryptowerte, vor.

 
Hinweis

Konkrete Schritte zu einer Implementierung schlägt die OECD noch nicht vor. Sie arbeitet derzeit an einem Umsetzungspaket, um eine einheitliche nationale und internationale Anwendung des CARF zu ermöglichen.

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