Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 (BStBl 2023 I S. 994) hat das BMF die aktualisierte Taxonomie für die E-Bilanz in der Version 6.7 veröffentlicht. Die aktualisierte Version berücksichtigt u.a. die neuen gesetzlichen Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 1.8) sowie u.a. Ausführungen zu zeitlichen Begrenzungen betreffend Pensionsrückstellungen (vgl. den unter www.esteuer.de verfügbaren Änderungsnachweis).

 
Hinweis

Nach § 5b EStG sind bilanzierende Unternehmen verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln, für den das BMF die Taxonomien vorgibt.

Die aktualisierten Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen, und gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens v. 28.9.2011 (BStBl 2011 I S. 855) genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2023 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.

 
Hinweis

Die Übermittlungsmöglichkeit mit den neuen Taxonomien wird für Testfälle ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 gegeben sein.

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