Mit BMF-Schreiben v. 29.1.2021 (BStBl 2021 I S. 250) hatte die Finanzverwaltung die sog. Margenbesteuerung des § 25 UStG für Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets grundsätzlich versagt. Jedoch enthielt das Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der Anwendung der Sonderregelung des § 25 UStG für ursprünglich bis zum 31.12.2020 ausgeführte Reiseleistungen solcher Unternehmer. Nachdem die Regelung in der Zwischenzeit jeweils um ein Jahr verlängert wurde, wurde sie nun um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert (BMF, Schreiben v. 27.6.2023, BStBl 2023 I S. 1124).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge