Die sog. EU-Blacklist wird auf europäischer Ebene regelmäßig zweimal jährlich aktualisiert. Am 17.10.2023 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) beschlossen, den Annex I der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen um drei Länder zu erweitern: Antigua und Barbuda, Belize sowie Seychellen. Gleichzeitig werden drei Länder aus der Liste gestrichen (die Britischen Jungferninseln, Costa Rica und Marshallinseln). Damit umfasst die Liste weiterhin sechzehn Länder. Neben den drei neu gelisteten Staaten erfüllen die folgenden Länder die Maßgaben der EU nicht: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Bahamas, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland (bereits Anfang 2023 in die EU-Blacklist aufgenommen), Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Gleichzeitig haben die EU-Minister den Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen ("EU-Greylist") aktualisiert (Streichung von Jordanien, Katar, Montserrat und Thailand sowie Aufnahme der Britischen Jungferninseln). Darin werden Länder geführt, die u.a. angekündigt haben, Reformmaßnahmen gegen schädliche Steuerregime umzusetzen.

 
Hinweis

Die EU-Blacklist hat in Deutschland insbesondere Bedeutung für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 2.6.5), die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ("DAC6") und das öffentliche Country-by-Country Reporting. Für die Zwecke des StAbwG muss die aktualisierte Blacklist zur Transformation in innerstaatliches Recht in die Steueroasen-Abwehrverordnung aufgenommen werden (vgl. Regierungsentwurf v. 1.11.2023 zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung, BR-Drs. 559/23, Bundesratszustimmung am 15.12.2023). Die nächste Aktualisierung von Annex I und Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen wird für Februar 2024 erwartet.

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